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Die Nidwaldner Kantonalbank nimmt am US-Programm teil und hat sich für die Kategorie 2 entschieden. Die Sicherheit und finanzielle Stabilität der Bank ist durch diesen Entscheid in keiner Weise beeinträchtigt.
Die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) leistet mit diesem Entscheid ihren Beitrag, um die aus der Vergangenheit herrührenden möglichen Fälle unversteuerter Kundenguthaben zu lösen. Der Bankrat und die Geschäftsleitung der NKB haben sich damit für die verantwortungsvolle Umsetzung des US-Programms zur Bereinigung des Steuerstreits entschieden. Heinrich Leuthard, Vorsitzender der Geschäftsleitung der NKB hält fest: «Der Entscheid beruht auf einer intensiven und umfangreichen Datenaufbereitung gemäss den im US-Programm formulierten Kriterien.»
Leuthard weist weiter darauf hin: «US-Kunden standen nie im geschäftspolitischen Fokus der NKB.» Dennoch haben einige US-Kunden – mehrheitlich mit einem Bezug zum Kanton Nidwalden – eine Geschäftsbeziehung mit der NKB geführt. Abklärungen haben ergeben, dass einige dieser Kunden möglicherweise ihre Steuerpflichten gegenüber den USA nicht ordnungsgemäss erfüllt haben. Die NKB kann deshalb nicht ausschliessen, dass auch sie vereinzelt in mögliche Steuerdelikte ihrer Kunden miteinbezogen wird. Leuthard betont: «Aus Gründen der Vorsicht hat die NKB deshalb beschlossen, sich basierend auf den für die Kategorie 2 geltenden Fristen beim U.S. Department of Justice zu melden.» In diesem Sinne wird sie im Rahmen des schweizerischen Rechts mit den U.S.-Behörden kooperieren. Dabei wird die NKB ihre Interessen und die ihrer Mitarbeitenden angemessen wahren.
Die NKB kann die Kosten der Teilnahme am US-Programm mit ihren bestehenden Reserven decken und weiterhin Dividenden ausschütten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Heinrich Leuthard, Vorsitzender der Geschäftsleitung – Telefon 041 619 27 77.
Medienmitteilung
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